Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Anwendungserlass zur neuen Steuerfreiheit

14-DEC-09

(Val) Damit sich die Belegschaft mehr am eigenen Unternehmen beteiligt, war im März 2009 das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch kann der Arbeitgeber seinen Angestellten jährlich 360 Euro ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben zuwenden, wenn die Gelder in Mitarbeiterbeteiligungen fließen. Wechselt ein Angestellter den Betrieb oder hat er mehrere Jobs, kann er den Freibetrag mehrfach in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag ist der zugewendete Vorteil. Der berechnet sich aus der Differenz vom aktuellen Börsenkurs und dem darunter liegenden Betrag, den der Arbeitnehmer selbst aufbringen muss.

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Anwendungserlass zu dieser neuen Mitarbeiterförderung veröffentlicht, der rückwirkend ab Neujahr 2009 anzuwenden ist (Az. IV C 5 - S 2347/09/10002). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass die Überlassung der Vermögensbeteiligung allen Arbeitnehmern offen steht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind. Das schließt natürlich nicht aus, dass auch neu eingestellte Mitarbeiter beteiligt werden können. Dabei herrscht das Prinzip der Freiwilligkeit, sodass es weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten einen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gibt.

Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber die Vermögensbeteiligung als Sachbezug überlässt. Denn nur hierfür gibt es die Steuerfreiheit von bis zu 360 Euro jährlich. Geldleistungen an die Arbeitnehmer zum Erwerb von Wertpapieren sind nicht begünstigt, selbst wenn der Beschäftigte verpflichtet wird, sich hiervon über die Börse Arbeitgeber-Aktien zu kaufen. Dann ist der gesamte Vorteil lohnsteuerpflichtig.

Diese neue Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die kostenlose oder vergünstigte Überlassung von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder eines verbundenen Konzernunternehmens, sondern auch auf die ab 2009 neu eingeführten Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Da mittelständische Betriebe nicht börsennotiert sind, wird dies über eine Fondslösung umgesetzt. Die Firma finanziert seiner Belegschaft den Kauf von Investmentfonds, die ihre erhaltenen Mittel dann wieder in die Unternehmen stecken. Das motiviert die Belegschaft, die für ihre eigene Firma arbeitet und hilft mittelständischen Unternehmen, mehr Eigenkapital ohne Bankenhilfe ausweisen zu können.

Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds unterscheiden sich von herkömmlichen Investmentfonds. Statt in Aktien investieren sie 60 Prozent ihrer Mittel in nicht börsennotierte und vorwiegend in kleinere deutsche Unternehmen, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb solcher Fonds anbieten. Damit ist der Handlungsspielraum für Fonds deutlich eingeschränkt.